Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen»

Seitenkontext

Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen»

Die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) begrüsst die geplante Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), wie sie die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen» vorsieht. Diese ist nicht nur wünschenswert, sondern menschenrechtlich geboten. Die gegenwärtige Regelung, die Sozialhilfeabhängigkeit mit dem möglichen Verlust einer ausländerrechtlichen Bewilligung verknüpft, verstösst gegen grundrechtliche und völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz.

Eine parlamentarische Initiative möchte erschweren, dass der Bezug von Sozialhilfe durch ausländische Staatsangehörige zum Verlust der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung führt. Diese Revision ist zu begrüssen. Nicht zuletzt, weil die gegenwärtige Rechtslage gravierenden Folgen, auch für Kinder, hat.

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Die Empfehlungen der SMRI in Kürze

Recht auf soziale Unterstützung

Die derzeitige Praxis führt dazu, dass viele Betroffene aus Angst vor negativen ausländerrechtlichen Konsequenzen auf Sozialhilfe verzichten, obwohl sie darauf angewiesen wären und darauf Anrecht hätten. Dies widerspricht dem Recht auf soziale Sicherheit (Art. 9 UNO-Pakt I) und verstösst damit nicht zuletzt auch gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.

Vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls

Die Verknüpfung zwischen ausländerrechtlichem Status und Sozialhilfe betrifft besonders auch Kinder. Viele Erziehungsberechtigte verzichten aus Angst vor aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen auf Sozialhilfe, obwohl die Familie darauf angewiesen wäre.  Die Kinderrechtskonvention (KRK) verlangt jedoch, dass das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird – ein Grundsatz, der in der aktuellen Gesetzgebung nicht ausreichend beachtet wird.

Schutz nach 10-jährigem ordnungsgemässen Aufenthalt  

Darüber hinaus regt die SMRI an, auf die ursprüngliche Idee einer klaren zeitliche Grenze zurückzukehren: Nach 10 Jahren Aufenthalt soll ein Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen Sozialhilfeabhängigkeit nur noch in Missbrauchsfällen möglich sein. Dass diese Frist im aktuellen Entwurf wieder entfallen ist, schafft Unsicherheit für langfristig in der Schweiz lebende Menschen. Internationale Standards – unter anderem des Ministerkomitees des Europarates – empfehlen jedoch, Personen mit langjährigem Aufenthalt einen stabilen Aufenthaltsstatus zu garantieren. Ein solcher Schutz wäre auch durch das Recht auf Privatleben, wie es in der Bundesverfassung und in der Europäischen Konvention für Menschenrechte vorgesehen ist, geboten.

Fazit

Die SMRI spricht sich dafür aus, dass soziale Unterstützung ohne Angst vor ausländerrechtlichen Konsequenzen bezogen werden kann. Das ist menschenrechtlich geboten – insbesondere wo Kinder mit betroffen sind. Zusätzlich zur jetzigen Version der parlamentarischen Initiative braucht es dazu eine klare Frist, nach der der Aufenthaltsstatus nicht mehr allein wegen dem Bezug von Sozialhilfe entzogen werden kann.

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